Thomas Koppermann präsentiert:
"Es gibt nichts, was
es nicht gibt", und man vergisst ihn leicht, den ...
"Behördenkram"
für Feldbahner
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Tipps
von Feldbahnern für Feldbahner
zu
Bestimmungen, Vorschriften, Genehmigungen,
Prüfungen,
Versicherungen usw. -
(zuletzt
geändert:
03.05.2016)
Ich stelle hier lediglich eine Sammlung von mir zugegangenen Mitteilungen zur Verfügung.
Der Inhalt stellt keinerlei rechtliche Beratung dar!
Alle Angaben resultieren aus den Erfahrungen diverser Feldbahner und erfolgen
ohne rechtliche Überprüfung und ohne Gewähr für ihre Richtigkeit!Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Inhalten und weiterführenden Links, die ggf. auf fremden Seiten zu finden sind.
Zunächst eine kleine Einführung zum Thema :
Eine FELDBAHN ist, gesetzlich gesehen, kein VERKEHRSMITTEL und keine EISENBAHN, sondern, wenn man mal vom ursprünglichen Zweck ausgeht, ein INNERBETRIEBLICHES TRANSPORTHILFSMITTEL (wie ein Kran, ein Traktor u. ä.), das konstruktionsbedingt auf Schienen läuft (Krane oder Kamerawagen auf Schienen sind ja auch keine Eisenbahn).
Auch die Spurweite ist kein Kriterium zur Einordnung, ob Eisenbahn oder nicht. Ja, man könnte sogar soweit gehen, die Bahn als "Modellbahn großen Maßstabs" zu sehen (ich habe noch keine Grenze gefunden, ab der eine Modellbahn nicht mehr als solche bezeichnet werden darf - man bildet ja die Realität als Modell ab - siehe auch die zahlreichen 5- und 7-Zoll-Bahnen der "Aufsitz-Großbahner").
Solange der Hobby-Feldbahner es dabei belässt, mit seiner Bahn z. B. Sand, Schotter, Ziegelsteine, Torf, Mist, Dünger, Wasser, Pflanzen, Gemüse oder ähnliches auf seinem Grundstück zu transportieren, bleibt die Bahn ein ("Werk"-)Transportmittel bzw. Arbeitsgerät.
Auch, wenn man nur so für sich auf seinem Grundstück fährt, sollte man in den Grenzen des allgemein Erlaubten eigentlich machen können, was man will, wenn keinem anderen dadurch Nachteile entstehen und keine örtlichen Vorschriften, Gesetze, Verordnungen, Auflagen oder Verbote entgegenstehen.
Wenn ein Hobby-Feldbahner seine Bahn aber zum (gelegentlichen oder regelmäßigen) Transport von (fremden) Personen einsetzt (und darauf warten die Kinder und jung gebliebenen Erwachsenen doch gerade!), betreibt er so etwas wie das "Fahrgeschäft" eines "Schaustellerbetriebes".
In diesem Falle sollte der Betreffende sicherheitshalber auch prüfen, ob seitens der Gemeinde eine derartige Nutzung des Grundstücks grundsätzlich erlaubt ist (in reinen, "edlen" Wohngebieten dürfte man diesbezüglich leichter Probleme bekommen, als in landwirtschaftlichen Gebieten, Misch- oder Außengebieten, wo Feldbahnen ja schon von ihrem Ursprung her zuhause waren).
Ein erstes Fazit:
Die Definitionen und Bestimmungen können von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein. Was an einem Ort problemlos möglich ist, kann woanders enormen Aufwand bedeuten!
Selbst überall gültige, fest definierte Gesetze und Verordnungen sind nicht so starr, dass sie nicht wohlwollend oder ablehnend ausgelegt werden können. Manchmal genügt schon die mangelnde Sachkenntnis eines zuständigen Sachbearbeiters (wer kennt heute noch Feldbahnen?) oder das fehlende Wohlwollen eines Nachbarn (unqualifiziertes Vorurteil: "das bringt doch nur Unruhe, Lärm, Gestank und Schmutz!"), und ein Projekt kann scheitern.
Du solltest die Stellen und Personen, mit denen Du zu tun hast, immer umfassend informieren, damit man sich kein falsches Bild von Deinem Vorhaben macht.
Und bedenke immer: Kaum einer von den Leuten weiß heute noch, was eine Feldbahn ist!
Und wenn in Deiner Gegend schon mal Unfälle mit Fahrgeschäften oder Publikumsbahnen aufgetreten sind, kannst Du davon ausgehen, dass seitdem generell verschärfte Sicherheitsbestimmungen gelten (Behörden sind nämlich ängstlich und wollen sich vor Wiederholungen schützen, um sich später nicht dem Vorwurf der Untätigkeit auszusetzen!).
Außerdem: Sorge stets für Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände, dann brauchst Du unangemeldete Besuche nicht zu fürchten. Dein Grundstück sollte nicht den Eindruck eines Schrottplatzes erwecken, und die Fahrzeuge sollten kein Öl absondern und dürfen nicht vermuten lassen, Du würdest den Boden verunreinigen (oft hilft es schon, unter abgestellten Loks Blechwannen aufzustellen oder den Boden an diesen Orten zu "versiegeln", soweit erlaubt).
Und: Wenn Du Deine Bahn in der Hörweite* von Wohnhäusern betreibst (*das können je nach Windrichtung etliche 100 Meter sein!), vergiss nicht, die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten (das würde für Arbeiten und Betrieb der Bahn wie bei Motorsägen und -Rasenmäher leider auch heißen: "Sonntags nie!").
Was letztendlich zählt, ist, dass Du Dir "den Rücken freihältst", also für alle vorhersehbaren Eventualitäten vorsorgst, auch wenn Du mehr machst, als unbedingt erforderlich (z. B. Versicherung, Abnahme usw.).
Du siehst, es gibt eine Menge zu klären, aber es gibt eigentlich keine unüberwindlichen Hürden.
Deshalb: Viel Spaß beim Verwirklichen deiner Idee!
Nun aber zu einigen konkreten Erfahrungen und Tipps:
Markus Mandelartz, aktives Mitglied im Feldbahnmuseum Oekoven, ist freier Sachverständiger für Bahnbetrieb, prüft Anschlussbahn-Lokführer, wirkt in Prüfungsausschüssen für EBO-Lokführer mit und macht mit beim Neubau kleiner (Feldbahn-)Dampflokomotiven.
Hier bringt er Auszüge aus der Eisenbahn Bau- und Betriebsodnung für Schmalspurbahnen [ESBO], dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und diverse Hinweise zu Genehmigungen.Manfred Schaible ist Hobby-Feldbahner mit ortsfester Anlage, mobiler Anlage und Eigenbau-Dampflok (siehe MSGB).
Hier schreibt er über die in Baden-Württemberg geltenden (dort sehr strengen!) Bestimmungen.(Und hier ist Platz für den Link zu Deinen Tipps und Hinweisen!)
Weißt Du etwas über die Bestimmungen usw. in Deinem Bundesland oder in Deiner Gemeinde?
Kannst Du über eigene Erfahrungen berichten?
Dann teile es mir bitte mit, damit alle Feldbahner was davon haben.
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© Idee und Umsetzung: Thomas W. H. Koppermann, 23881 Bälau, Deutschland (Germany)